3. Erste politische Tätigkeit Ludwig Windthorsts (1848-1867)
3.2 Justizminister
Während seiner politischen Laufbahn wurde Windthorst zweimal zum Justizminister berufen: Von 1851 - 1853 und von 1862 - 1865.
Unmittelbar nach dem Tode des Königs Ernst August hatte sein Sohn Georg V. ein neues Ministerium mit Windthorst als Justizminister eingesetzt. Die bis dahin unmögliche Berufung eines Katholiken zum Minister verursachte in der überwiegend protestantischen Bevölkerung einiges Aufsehen.
Als das Ministerium Schele - Windthorst eingesetzt wurde, bestand die Gefahr, daß die fortschrittlichen Bestimmungen der hannoverschen Verfassung durch Eingreifen des Bundestages außer Kraft gesetzt wurden. Um dieses auszuschließen, mußte die Regierung Schele – Windthorst eine Revision der Verfassungsnovelle von 1848 auf landesverfassungsmäßigem Wege zustande bringen. Ihre Politik scheiterte jedoch, und Georg V. entließ das Ministerium im November 1853.
Windthorst blieb Abgeordneter in der Ständeversammlung und übernahm dort schon bald die Führung der Opposition gegen das immer mächtiger werdende Polizeiregime des Ministeriums Kielmannsegg. Nachdem die Regierung Windthorst wegen seiner Opposition 1857 durch eine rechtlich nicht haltbare Maßnahme aus der 2. Kammer ausgeschlossen hatte, zog er sich nach Osnabrück zurück und nahm dort seine Anwaltstätigkeit wieder auf. Im Jahre 1862 stürzte das Ministerium Kielmannsegg über den sogenannten "Katechismusstreit“.
Als Anfang Dezember 1862 dann ein neues Ministerium berufen wurde, erhielt Windthorst erneut das Amt des Justizministers. Er setzte zwei Reformwerke durch: In seine erste Amtsperiode fiel die Justizreform mit der Trennung von Justiz und Verwaltung sowie der Einführung der Offentlichkeit und der Mündlichkeit in das Gerichtsverfahren. In seiner zweiten Amtszeit erließ Windthorst eine Kirchen- und Synodalordnung, die der lutherischen Kirche in Hannover mehr Unabhängigkeit gegenüber dem Staat sicherte.